Sind CBD-Blüten legal?

Nach der letzten Bundestagswahl im September 2021 sorgte der von der Ampelregierung unterzeichnete Koalitionsvertrag für besonderes Aufsehen: erstmalig ist in einem deutschen Koalitionsvertrag von der geplanten Legalisierung von Cannabis zu lesen. Mit der „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften“ soll durch eine staatlich regulierte Qualitätskontrolle die Weitergabe unreiner Substanzen verhindert und der Jugendschutz besser gewährleistet werden. In Anbetracht dessen, dass 2018 in der epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) des Bundesministerium für Gesundheit 7,1% der 18- bis 64-jährigen in Deutschland bei steigender Tendenz angaben, in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert zu haben, ist dies eine sinnvolle und längst überfällige Maßnahme, die in der aktuell laufenden Legislaturperiode bis 2025 umgesetzt werden soll.  

Als positiver Nebeneffekt der Streichung von THC aus dem Betäubungsmittelschutzgesetz (BtMG) wird dabei Klarheit bezüglich dem Verkauf von anderen Cannabis-Produkten wie CBD-Ölen und CBD-Blüten geschaffen werden. Die zahlreichen nicht-psychotropen Cannabinoide einer Hanfpflanze wie CBD und CBG werden im Gegensatz zum THC im BtMG nämlich nicht explizit aufgelistet. Die Rechtslage von CBD-Produkten und insbesondere von CBD-Blüten (CBD-Gras) ist daher ziemlich uneinheitlich und zum Teil sehr verwirrend, da der deutsche Gesetzgeber bisher keine genauen Angaben diesbezüglich gemacht hat. Grundsätzlich sind CBD-Produkte wie aromatische CBD-Öle und CBD-Kosmetika mit einem maximalen THC-Gehalt von 0,2% keine Betäubungs- oder Nahrungsmittel im Sinne der Rechtsprechung und somit frei verkäuflich, während CBD-Blüten hingegen jedoch bisher noch als Teil der Cannabispflanze betrachtet werden und daher dem BtMG unterliegen.

Die mittlerweile in diversen Läden und sogar in Tankstellen zum Verkauf angebotenen CBD-Blüten dürfen gemäß der Anlage 1 des BtMG ausschließlich für gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke gehandelt werden, insofern sie den 0,2% THC-Grenzwert nicht überschreiten. Ein Anfang 2021 gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofes hob die Verurteilung von mehreren Braunschweigern Verkäufern von (CBD-haltigem) Hanf-Tee mit geringem THC-Gehalt auf und bestätigte dabei, dass die Anlage 1 des BtMG den Verkauf zu Konsumzwecken an Endkonsumentinnen und -konsumenten nicht grundsätzlich verbietet, insofern ein Missbrauch zur Berauschung ausgeschlossen werden kann. Auch wenn das Rauchen von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt von unter 0,2% keine Rauschzustände hervorruft, gehen die deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften zumeist dennoch davon aus, dass es zu Rauschzwecken genutzt werden könnte. Zudem ist CBD-Gras nur schwer von herkömmlichen Cannabis zu unterscheiden und daher macht es für die Polizei oft keinen Unterschied, ob die kontrollierten Personen CBD-Gras oder THC-Gras mit sich führen.

Zwar sind die juristischen Grundlagen für die Kundinnen und Kunden von CBD-Shops von deutlich weniger Belangen als für die Shops selbst und zudem scheint mit der Verbreitung und Bewerbung des Handels von CBD-Blüten eine allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz für gerauchtes CBD zu entstehen. Dennoch sollten sich alle an CBD-Blüten interessierte Personen bewusst sein, dass sie sich beim Kauf von CBD-Blüten in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Selbst bei einem THC-Gehalt von unter 0,2% kann es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, deren Fortführung ganz im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegt, die die Situation alleine abwägen und dabei das Potential der möglicher Berauschung mit den CBD-Blüten nach eigenem Ermessen einschätzen wird.

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